Rechtliches
Das Wahlrecht der Eltern
Die schulgesetzlichen Regelungen sprechen den Eltern ein qualifiziertes Wahlrecht zwischen der Sonderbeschulung und der allg. Schule zu. Dem Wahlrecht vorangestellt ist die sonderpädagogische Diagnostik, die klärt, ob der junge Mensch im Unterricht die sonderpädagogischen Bildungsangebote benötigt. Die Eltern werden von der zuständigen Schule umfassend informiert und beraten, um eine gute Wahl für den Bildungsweg ihres Kindes treffen zu können.
Die Meldung zur Einrichtung eines inklusiven Bildungsangebots
Wählen die Eltern die Umsetzung als inklusives Bildungsangebot, müssen sie eine Meldung bei der Schulleitung der zuständigen Schule anfordern und dort ausgefüllt und unterschrieben abgeben. Dieses Verfahren stellt sicher, dass der Prozess der Bildungswegeplanung starten kann.