Berufswegeplanung

Die Ziele der Berufswegeplanung

Die Berufswegeplanung zieht sich wie ein roter Faden durch die Schulzeit in der Berufsschulstufe und ist Grundlage für die individuelle Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung bzw. Vorbereitung auf die Zeit als Beschäftigte/r in einem Betrieb oder in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Die Berufswegeplanung setzt fort, was in der Hauptstufe an grundlegenden Fertigkeiten in Bezug auf Beruf und Arbeit vermittelt und im Rahmen der individuellen Zukunftsplanung für die jeweiligen SchülerInnen festgeschrieben wurde.

Die Berufswegekonferenzen

Die Schulzeit in der Berufsschulstufe wird von zwei Berufswegekonferenzen eingerahmt, an der alle schulischen und außerschulischen Partner beteiligt sind. Das sind der Integrationsfachdienst, das Projekt Teilhabe, die Arbeitsagentur, Vertreter des Berufsbildungsbereichs der WfbM, Vertreter des Sozialamts, die verantwortlichen Lehrkräfte und selbstverständlich der/ die Schüler/in und die Eltern bzw. Erziehungsbetrechtigten.

In der ersten Berufswegekonferenz zu Beginn der Berufsschulstufe geht es um die grundlegende Ausrichtung der beruflichen Vorbereitung. Es werden Zuständigkeiten geklärt und wesentliche Teilschritte festgelegt. Ziel ist es, alle notwendigen und zuständigen Partner frühzeitig am individuellen Prozess zu beteiligen, um so einen größtmöglichen Nutzen für die Berufswegeplanung unserer Schülerinnen und Schüler zu erzielen.

In der zweiten Berufswegekonferenz am Ende der Schulzeit setzt sich die gleiche Runde nochmals zusammen, resumiert die Zeit der beruflichen Vorbereitung und regelt alles Notwendige für die Übergabe an die nachschulische berufliche Eingliederung.